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Offenlegung

Hinweis gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die Gesellschaft ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut i.S. von 5 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Die Gesellschaft ist nicht systemrelevant und nimmt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Kundengelder oder Wertpapiere der Kunden entgegen.

Das Vergütungssystem der Gesellschaft ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen stimmen mit den strategischen Zielsetzungen der Gesellschaft überein, eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt.

Das Vergütungssystem der Gesellschaft sieht feste und variable Bestandteile im Rahmen der Vergütungen für Mitarbeiter und Geschäftsleiter vor.

Der feste Vergütungsbestandteil stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend ihrer jeweiligen Tätigkeit, sicher.

Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung kann ausgeschlossen werden.